Risiken und Fehlerquellen
in der familienrechtlichen Begutachtung
In Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten werden familienpsychologische Gutachten beauftragt, wenn FamilienrichterInnen keine hinreichend klare Entscheidungsgrundlage haben. Der Gutachter soll die fehlende objektive Informationsgrundlage erarbeiten und damit die im Gerichtsbeschluss gestellte Frage beantworten. In einem familienpsychologischen Gutachten steht stets „Wohl des Kindes“ im Mittelpunkt, d.h. dessen individuelle Bedürfnisse und Situation. Durch eine Begutachtung werden alle Faktoren, die zur Beantwortung der Fragestellung des Gerichts relevant sind, gesammelt, erhoben, dargestellt und hinsichtlich ihres Einflusses auf das Kind und seine zukünftige Entwicklung bewertet. Das bedeutet nachzuvollziehen wie die bisherigen, gegenwärtigen und die möglichen künftigen Lebensbedingungen das Kind fördern und belasten; welche Möglichkeiten und Grenzen Eltern im Umgang mit diesem haben und welche Formen des Familienlebens sich wie auf dieses Kind auswirken. Das Verhalten und Erleben von hochstreitigen Eltern und ihren Kindern wird in einem familienpsychologischen Gutachten dargestellt und Möglichkeiten und Lösungen für das „Wohl des Kindes“ aufgezeigt.
Eine Forderung der Familienrechtspsychologie an den Gutachter ist es, den Verfahrensbeteiligten mit Allparteilichkeit zu begegnen und deren Belastung so gering wie möglich zu halten. Alle Positionen sollen respektvoll und neutral in verständlicher Sprache dargestellt werden.
FamilienrichterInnen und auch einzelne Eltern wünschen übersichtliche, fristgerechte, möglichst kurze und kostengünstige Gutachten.
Die weitere allgemeine Forderung, dass ein familienpsychologisches Gutachten eine gewisse Objektivität, Transparenz und kindeswohldienliche Aussagekraft haben soll, steht der Forderung nach rascher Bearbeitung und Kürze meist entgegen. Manche familienpsychologische Gutachten beinhalten kaum objektive kindeswohldienliche Aussagekraft und präsentieren sich dennoch als fachlich fundierte, objektive Entscheidungsgrundlage für familienrichterliche Beschlüsse.
Ein Gutachter kann die Forderung nach einer objektiven kindeswohldienlichen Aussagekraft in seinem Gutachten nur erfüllen, wenn er sich den Schwierigkeiten seiner Beeinflussbarkeit und den vielfältigen Fehlermöglichkeiten bewusst bleibt und diese beständig einkalkuliert.
Eine selbstkritische Auseinandersetzung der Gutachter mit eigenen Voreinstellungen und Urteilskriterien ist nach Fichtner (2016) ein bedeutungsvoller Qualitätsfaktor für ein familienpsychologisches Gutachten (S.44).
Ein breites Spektrum der Fehlerquellen in allen Schritten der psychologischen Begutachtung und den Möglichkeiten diese zu begrenzen wird von Westhoff & Kluck (2014) aufgezeigt. (Kap.15.). Informationen werden nach bestehenden subjektiven Meinungen unwillkürlich ein- bzw. ausgeblendet, wodurch vom Gutachter die Wahrnehmung und Abbildung vom Erleben und Verhalten der Beteiligten unbemerkt verzerrt werden kann.
Sachverhalte und Informationen werden in der Wahrnehmung und Deutung durch den Gutachter und die Verfahrensbeteiligten stets durch unsere Erfahrungen und Ansichten gefiltert und verändert.
Eine objektive Wahrnehmung und Abbildung der Wirklichkeit ist nicht möglich. Es ist nur möglich sich um Objektivität zu bemühen und ihren Grad zu erhöhen. Dies wird gewährleistet, indem die Einflussmöglichkeiten in uns ablaufender subjektiver Prozesse bewusst wahrgenommen und miteinbezogen werden, diese dann in ihrer Wirkung eingeplant, minimiert und damit kontrolliert werden. Die menschliche Beobachtung und Wahrnehmung ist selektiv und folgt früheren Erfahrungen und Überzeugungen. Informationen, die der eigenen Ansicht wiedersprechen, treten in den Hintergrund, werden als weniger wichtig gewertet oder vollständig ausgeblendet. Jede vorhandene Ansicht sucht sich selbst in der Art wie wir andere und unsere Umwelt wahrnehmen zu bestätigen. Dies dient dazu unsere Informationsverarbeitung zu entlasten. Im Alltag fördert dies eine schnelle und kognitiv wenig belastende Entscheidungsaktivität. Wenn ein Gutachter die zahlreichen Fehlerfaktoren in der Begutachtung miteinbezieht, wird er seiner Informationsverarbeitung chronisch misstrauen und in allen Schritten danach streben, Bestätigungsfehler zu vermeiden. Er wird nur zuverlässige, gültige Methoden der Informationssammlung und eine systematische Dokumentation und Vorgehensweise mit einer expliziten Systematik anwenden.
Hinzu kommt, dass Fragestellungen im Bereich der Sorge- und Umgangsstreitigkeiten mit stark polarisierten, hochemotionalen Parteien besonders viel Raum für Beeinflussung jeder Art bieten. Hierdurch werden die Qualität und Verwertbarkeit, der von einem Gutachter erhobenen Informationen zusätzlich stark beeinträchtigt, wenn er nicht streng systematisch und wissenschaftlich arbeitet.
Durch schriftliches Ausformulieren von ergebnisoffenen, psychologischen Fragen wird die Vorgehensweise des Begutachtungsprozesses systematisiert und für Dritte transparent. Der Gutachter schützt sich damit vor den vielen Fehlertendenzen auch seiner eigenen selektiven Wahrnehmung und Informationssammlung und fördert so eine ergebnisoffene und möglichst unparteiliche Haltung.
Damit der Gutachter die gestellten psychologischen Fragen beantworten kann, entwirft er zu Beginn einen fallbezogenen Untersuchungsplan. Er legt sein diagnostisches Vorgehen zur Informationssammlung im Vorhinein fest. Dementsprechend definiert er, welche Verfahren und Methoden in welcher Reihenfolge angewendet werden, um nachvollziehbar zu machen mit welchen Methoden, welche Informationen gesammelt werden. So wird die Fehlerquote seiner Arbeit überschaubar.
Gutachter verlassen sich häufig auf ihr Fachwissen und ihren Erfahrungshintergrund, schätzen sich als hinreichend objektiv ein und verschaffen sich und ihren Kooperationspartnern so ein Gefühl von subjektiver Sicherheit. Ein Gefühl von Orientierung und Sicherheit soll evolutionsbiologisch auch durch unsere selektive Wahrnehmung erreicht werden. Ein kurzes, bündiges, einfaches Gutachten, ohne Darlegung der Planung und Durchführung der eigenen Vorgehensweise der Datenerhebung, ohne Beschreibung der geplanten und durchgeführten Schritte und Methoden, gibt ein Gefühl subjektiver Sicherheit. Fälschliche Klarheit und Widerspruchsfreiheit entstehen, wenn die Vorannahmen des Gutachters in dem Prozess der Begutachtung unreflektiert und ungeschützt hineinwirken, wodurch die komplexen und widersprüchlichen Wirklichkeiten und Erlebenswelten von Verfahrensbeteiligten einseitig und mit systematischem Ausblenden und Hervorheben, gleich einem Prokrustesbett der Selbstbestätigung, von Gutachtern sich zu schon erwarteten Familien- und Persönlichkeitsmustern und Dynamiken hin entwickeln. Welche Anzahl verborgener unkalkulierbarer Fehlermengen und Verzerrungen zu den so entstandenen Schlussfolgerungen geführt haben, bleibt im Dunkeln; da die Zusammenhänge zwischen Fragestellungen, angewandten Untersuchungsmethoden, den gesammelten Ergebnisse und den daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen nicht eindeutig nachvollziehbar sind. Durch das Erstellen einer Untersuchungsstruktur und der Dokumentation der Vorgehensweise ermöglicht der Gutachter den Lesern seine Arbeit nachzuvollziehen, zu hinterfragen und auch zu kritisieren. Durch die Beschreibung des „Wie“ der Begutachtung kontrolliert und minimiert der Gutachter seine eigene Fehler- und Verzerrungstendenz. Indem die Adressaten eines Gutachtens nachvollziehen können, welche Strukturen zu welchen Informationen führen und mit welchem Gewicht diese zu Schlussfolgerungen beitragen, können sie die Empfehlungen des Gutachtens nachvollziehen und überprüfen
.
Die Wünsche mancher FamilienrichterInnen und Eltern nach Kürze und wenig Zeitaufwand stehen der Problematik des weiten Feldes der Fehler- und Verzerrungstendenzen in dem Begutachtungsprozess, der Beeinflussbarkeit der Gutachter, den oft stark emotionalen Täter-Opfer-Dramen beteiligter Parteien entgegen und führen wiederholt zu der Frage nach der Verwertbarkeit, der in einem Gutachten erhobenen Daten und Schlussfolgerungen, wenn diese auf einseitigen subjektiven fehlerbehafteten Komplexitätsreduktionen basieren.
Ein transparentes Gutachten mit objektiver kindeswohldienlicher Aussagekraft wird den Forderung nach Schnelligkeit und Kürze unter den angeführten Anforderungen eher selten gerecht werden können. Eltern- und Erziehungsverhalten muss in Zusammenhang und in Abhängigkeit von den jeweiligen Umwelt- und Lebensbedingungen nach dem Bedürfnisprofil der jeweiligen Kinder bewertet werden. Hierzu gehören viele auch veränderliche, komplexe und spannungsgeladener Faktoren und ihre Art der gegenseitigen Beziehungen untereinander.
Komplexe Lebenswirklichkeiten mit ihren Widersprüchen und Problemfeldern und einer Vielzahl von Einflussfaktoren müssen einbezogen und abgebildet werden, um zu relativ zuverlässigen Prognosen von kindeswohldienlichen Lösungen kommen zu können.
Ein höherer zeitlicher und finanzieller Aufwand von entscheidungsorientierten, transparenten psychologischen Gutachten an Familiengerichten wird durch ihr deutlich überlegenes Maß an Entscheidungssicherheit gerechtfertigt. Zu den Überlegungen des Verhältnisses der Mittel gehört außer der Frage der Verwendbarkeit und Verwertbarkeit eines psychologischen Gutachtens, auch der Gedanke an die kurz- und langfristigen materiellen und psychologischen Folgekosten von Fehlentscheidungen. Ausführlichere, entscheidungsorientierte psychologische Gutachten tragen deutlich dazu bei, die Anzahl von Fehlentscheidungen zu senken, langfristig psychische und physische Entwicklungsschäden für Kinder zu vermeiden und fördern mögliche positive Formen von Familienleben mit deutlich größerer Zuverlässigkeit. Insgesamt werden durch objektiv kindeswohldienliche Entscheidungen und Lösungen sehr hohe Folgekosten für unser Sozialsystem gespart.
© Dipl. Psych. Bine Walter
M. Sc. Rechtspsychologie
Verwendete Literatur:
Westhoff K. & Kluck M.-L. (2014). Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen (6.Aufl.). Berlin Heidelberg: Springer.
Fichtner, Jörg (2016). Die vermessene Familie oder Hypothesen zur Hypothesenkritik in der Familienrechtspsychologie, in Rechtspsychologie, Zeitschrift für Familienrecht, Strafrecht, Kriminologie und Soziale Arbeit, Hrsg. Ballof, R. & Wetzel, P., Sonderband 1, Nomosverlag
DOI: 10.5771/9783848731046-36
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