Profil
Durch meine bisherige Berufserfahrung habe ich mir ein sehr breites und gut fundiertes Erfahrungswissen im Umgang mit den vielfältigsten Mustern von stark belasteten und hochkonflikthaften Beziehungs- und Familiendynamiken angeeignet (siehe Vitae).
Ich bin als Gutachterin spezialisiert auf den Bereich gerichtlicher Kindschaftsrechtssachen wie elterlichen Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Sorge- und Umgangsregelungen, Fragen der Kindeswohlgefährdung und der Erziehungsfähigkeit.
Wichtig sind mir Fachkompetenz, Neutralität, Objektivität, Aufklärung und Freiwilligkeit der Verfahrensbeteiligten über den Prozess der Begutachtung.
Ich lege Wert auf die Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und bin bemüht die Belastung durch den Prozess der Begutachtung für die Familienmitglieder so gering wie möglich zu halten.
Der Mittelpunkt der gesamten Begutachtung ist das Wohl des jeweiligen Kindes vor dem Hintergrund seines individuellen Bedürfnisprofils.
Ich arbeite stets multimodal und methodal, d.h. ich verwende verschiedene Verfahren und Methoden zur Informationssammlung und Diagnostik um Einseitigkeiten, Beeinflussung, Verzerrungen und Messefehler zu minimieren und verwende stets mehrere Informationsquellen.
In einer Begutachtung wird stets formuliert, welche Fragestellungen/Hypothesen geprüft werden und wie dies geschieht, d.h. mit welchen Verfahren.
Interviews bergen die größte Fehlerquote der Verzerrung durch Vorannahmen des Gutachters und der Betroffenen, die Fragestellungen bieten sehr viel Raum für Verzerrungen und Beeinflussung, was die Qualität und Verwertbarkeit der Ergebnisse stark beeinträchtigen kann. Um diese Einflüsse zu kontrollieren verwende ich für Interviews stets einen schriftlichen Fragenkatalog mit offenen suggestionsfreien Fragen. Bei Verhaltensbeobachtungen oder Interaktionsdiagnostik verwende ich stets ein individuelles Untersuchungsdesign und beobachte nach zuvor festgelegten Kriterien und Kategorien.
Die Schutz- und Risikofaktoren werden nach dem Bedürfnisprofil des Kindes bewertet und bilden die Beurteilungsgrundlage für die dargelegten Schlussfolgerungen, bzw. die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen.
Fachkompetenz und fundierte Aus- und Weiterbildungen sind mir wichtig (siehe Weiterbildung)
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